Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbestimmungen
Im Zusammenhang mit Covid-19 finden Sie auf dem folgenden Dokument unsere Stornierungsregelungen:
1. Vertragsparteien
Mountain Flair GmbH handelt in fremdem Namen und schliesst diesen Vertrag im Auftrag und mit Vollmacht des Eigentümers ab. Mountain Flair GmbH erbringt keine eigenen Leistungen und tritt als Vermittlerin der Vermietungsleistungen auf.
2. Mietzweck, Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen
Das Mietobjekt darf grundsätzlich nur für das Verbringen privater Ferien genutzt werden. Jegliche gewerbliche oder anderweitige Nutzung ist Mountain Flair GmbH zu melden.
Der Mieter bestätigt mit der Buchung, dass er gemäss dem Recht seines Wohnsitzlandes handlungsfähig (aber mindestens 18 jährig) ist und rechtsgültig Verträge abschliessen kann. Anzahlung, Restzahlung und ein allfälliges Depot werden in der Buchungsbestätigung festgehalten.
Der Vertrag zwischen dem Mieter und Mountain Flair GmbH ist verbindlich abgeschlossen, sobald der Mieter von Mountain Flair GmbH die Buchungsbestätigung erhält.
Trifft die Anzahlung und der Restbetrag nicht bis zum vereinbarten Termin beim Vermieter ein, so kann dieser nach erfolglosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist das Objekt, ohne ersatzpflichtig zu werden, anderweitig vermieten; er kann aber auch auf die Vertragserfüllung beharren.
Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass das Objekt nur mit der in der Buchungsbestätigung gebuchten Anzahl Personen bewohnt werden darf. Untermiete, Abtretung der Miete oder Überlassen des Mietobjektes an andere Personen sind ausgeschlossen. Zusätzliche Personen sind der Mountain Flair GmbH unverzüglich zu melden und es wird eine Differenzzahlung fällig.
3. Nebenkosten / Betriebskosten
Nebenkosten bzw. Betriebskosten (wie Strom, Gas, Heizung usw.) sind im Mietpreis inbegriffen, es sei denn, sie werden in der Buchungsbestätigung ausdrücklich ausgewiesen. Nicht im Mietpreis inbegriffene Nebenkosten werden bereits im Voraus mit dem Mietpreis abgerechnet und sind zusammen mit diesem zu bezahlen.
4. Depot
Die Mountain Flair GmbH kann ein Depot verlangen. Dieses ist in der Buchungsbestätigung aufgeführt. Das Depot dient zur Deckung unter anderem von Neben- und (Nach-)Reinigungskosten sowie Schäden/Schadenersatzforderungen usw. Über das Depot wird bis zu 3 Tage nach Beendigung des Mietvertrages abgerechnet. Ist zu diesem Zeitpunkt der durch das Depot zu deckenden Betrag noch nicht bestimmbar oder weigert sich der Mieter, diesen zu bezahlen, darf die Mountain Flair GmbH das Depot oder einen Teil davon zurückbehalten. Die Forderung der Mountain Flair GmbH ist nicht auf die Höhe des Depots beschränkt.
Als Alternative kann der Mieter der Mountain Flair GmbH seine Kreditkartenangaben als Sicherheit hinterlassen. Der Mieter berechtigt in diesem Fall Mountain Flair GmbH den Betrag des Depots auf seiner Kreditkarte zu autorisieren / reservieren. Bei Schäden / Schadenersatzforderungen usw. ist die Mountain Flair GmbH berechtigt den entsprechenden Schadensbetrag auf der Kreditkarte des Mieters zu belasten.
5. Anreise, Übergabe des Mietobjektes, Beanstandungen
Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberen und vertragsgemässen Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich bei der Mountain Flair GmbH zu rügen. Andernfalls wird vermutet, dass das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben worden ist.
Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet. Der Mieter ist selber für eine rechtzeitige Anreise verantwortlich.
Die Bezugszeit des Mietobjektes ist in der Buchungsbestätigung vermerkt (in der Regel ab 16.30 Uhr). Ab 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr können Sie die Schlüssel in unserem Büro abholen.
Falls es Ihnen nicht möglich ist die Schlüssel in unserem Büro abzuholen bitten wir Sie uns 2-3 Tage vor Ihrer Ankunft zu kontaktieren um eine alternative Schlüsselübergabe zu organisieren.
Die Mountain Flair GmbH ist berechtigt, von den Personen einen Personalausweis zur Überprüfung deren Identität zu verlangen.
6. Hausgenossen und Gäste
Der Mieter ist dafür besorgt und steht dafür ein, dass die Hausgenossen einschliesslich Gäste den Verpflichtungen dieses Vertrages nachkommen.
7. Sorgfältiger Gebrauch
Das Mietobjekt darf höchstens mit der in der Buchungsbestätigung aufgeführten Anzahl Personen (einschliesslich der Kinder unter 16 Jahren) belegt werden. Haustiere (dazu zählen Hunde, Katzen, Vögel, Reptilien, Ratten, Frettchen, Meerschweinchen, Hamster usw.) sind nicht erlaubt, ausser es sei mit der Mountain Flair GmbH ausdrücklich vereinbart worden. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber den anderen Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Bei allfälligen Schäden usw. ist die Mountain Flair GmbH umgehend zu informieren.
In den Mietobjekten ist Rauchen klar untersagt.
Abtretung der Miete, Untermiete usw. sind nicht erlaubt. Verstossen Mieter, Hausgenossen oder Gäste in krasser Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter/Schlüsselhalter den Vertrag nach erfolgloser schriftlicher Abmahnung frist- und entschädigungslos auflösen. In diesem Falle bleibt der Mietzins geschuldet. Nach- und Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten.
8. Rückgabe des Mietobjektes
Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben. Das Mietobjekt ist besenrein zu hinterlassen. Dies bedeutet, dass grobe Verschmutzungen vor der Rückgabe entfernt werden und das Mietobjekt aufgeräumt wird. Dem Mieter obliegt die Reinigung der Kücheneinrichtung, einschliesslich Geschirr, Besteck und Küchengeräte. Die Küche ist insgesamt in einem zumutbaren Zustand zu hinterlassen. Wird das Mietobjekt sehr verschmutzt, unaufgeräumt oder in nicht genügend gereinigtem Zustand zurückgegeben, kann die Mountain Flair GmbH die Reinigung auf Kosten des Mieters veranlassen. Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig.
Die Abreisezeit ist in der Buchungsbestätigung definiert und in der Regel um 9.00 Uhr. Bis spätestens 10.00 Uhr müssen die Schlüssel in unserem Büro zurückgegeben werden.
Sämtliche Schlüssel sind zum Ende des Mietverhältnisses an uns zurückzugeben. Werden nicht alle Schlüssel zurückgegeben, drohen erhebliche Schadensersatzansprüche, etwa wegen des erforderlichen Einbaus neuer Türschlösser.
9. Annullierung und vorzeitige Rückgabe des Mietobjektes
Der Mieter kann unter folgenden Bedingungen vom Vertrag zurücktreten:
- bis 75 Tage vor Anreise: CHF 200.- Bearbeitungsgebühr
- 74 bis 31 Tage vor Anreise: 50 % des Mietpreises
- 31 bis 15 Tage vor Anreise: 80 % des Mietpreises
- 14 bis 0 Tage vor Anreise, Nichterscheinen: 100 % des Mietpreises
Massgebend für die Berechnung der Annullierungsgebühr ist das Eintreffen der Mitteilung bei der Mountain Flair GmbH zu den normalen Bürozeiten zwischen 09.00 und 17.00 Uhr.
Bei vorzeitiger Rückgabe des Mietobjektes oder bei Abbruch der Miete bleibt der gesamte Mietzins geschuldet.
10. Höhere Gewalt usw.
Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt usw.), behördliche Massnahmen, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, ist die Mountain Flair GmbH berechtigt (aber nicht verpflichtet), dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten unter Ausschluss von Ersatzforderungen. Kann die Leistung nicht oder nicht in vollem Umfange erbracht werden, wird der bezahlte Betrag oder der entsprechende Anteil für die nicht erbrachten Leistungen rückvergütet unter Ausschluss weiterer Ansprüche.
11. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder Hausgenossen, einschliesslich Gäste verursacht werden. Werden Schäden nach Rückgabe des Mietobjektes festgestellt, so haftet der Mieter auch für diese, sofern die Mountain Flair GmbH nachweisen kann, dass der Mieter (resp. seine Hausgenossen oder Gäste) die Schäden verursacht hat.
12. Internetnutzung
Falls im Mietobjekt ein Internetanschluss / Wireless-Lan zur Verfügung steht ist der Mieter berechtigt diesen Anschluss während des Mietverhältnisses zu nutzen. Die Zugangsdaten sind ausschliesslich für den persönlichen Gebrauch des Mieters bestimmt. Der Mieter verpflichtet sich den Internetanschluss nicht für folgende Zwecke zu nutzen:
- Nutzung von sogenannten Tauschbörsen (P2P-Netzwerke)
- Verletzung von Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichnungsrechten sowie sonstigen Schutz- und Persönlichkeitsrechten
- Eindringen in fremde Datennetzwerke, Datenspeicher oder Endgeräte (sogenanntes „Hacken“)
- Herstellung von Verbindungen, welche Kosten oder andere Gegenleistungen Dritter an den Kunden oder Dritte zur Folge haben
- Verbreitung oder Empfang von strafbaren oder rechts- oder sittenwidrigen Inhalten oder Hinweise auf solche Inhalte
- Ausführen von Anwendungen oder Benutzung von Einrichtungen, die zu Störungen/Veränderungen der Funktionalität oder Struktur des zur Verfügung gestellten Internetanschlusses führen oder führen können.
13. Haftung der Mountain Flair GmbH
Die Mountain Flair GmbH steht für eine ordnungsgemässe Reservation und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein. Die Haftung der Mountain Flair GmbH ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Die Haftung ist insbesondere ausgeschlossen für Handlungen und Versäumnisse seitens des Mieters (einschliesslich Hausgenossen und Gäste), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, höherer Gewalt oder Ereignisse, welche die Mountain Flair GmbH trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. Beschreibungen von Infrastruktur- und touristische Einrichtungen wie Schwimmbäder, Tennisplätze, öffentlicher Verkehr, Bergbahnen, Pisten, Ladenöffnungszeiten usw. dienen der reinen Information und verpflichten die Mountain Flair GmbH unter keinem Rechtstitel.
14. Datenschutz
Die Mountain Flair GmbH untersteht dem schweizerischen Datenschutzgesetz und bearbeitet die Daten entsprechend diesen Vorschriften. Die Mountain Flair GmbH wird die ihr übermittelten Daten gemäss den gesetzlichen Vorgaben bearbeiten. Die Mountain Flair GmbH kann den Mieter in Zukunft über ihre Angebote informieren. Will der Mieter diesen Dienst nicht erhalten, kann er sich direkt an die Mountain Flair GmbH wenden. Auf den jeweiligen Informationen wird ein entsprechender Hinweis zur Kündigung dieses Dienstes enthalten sein. Entsprechend der örtlichen Gesetzgebung kann die Mountain Flair GmbH verpflichtet sein, den Mieter und dessen Hausgenossen bei örtlichen Stellen anzumelden. Die Mountain Flair GmbH behält sich das Recht, zur Verfolgung berechtigter Interessen oder bei Verdacht auf eine Straftat, die Daten des Mieters resp. der Hausgenossen und Gäste an die zuständigen Stellen zu übermitteln oder Dritte mit der Durchsetzung seiner Rechte zu beauftragen. Bei Fragen zum Datenschutz wendet sich der Mieter direkt an den Vermieter.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Schweizerisches Recht ist anwendbar. Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird der Ort des Mietobjektes vereinbart. Vorbehalten bleiben zwingend anwendbare anderslautende Gesetzesbestimmungen.