Allgemeine Geschäftsbedingungen Mountain Flair GmbH - Gäste

1. Geltungsbereich und Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Mountain Flair GmbH, Via Dal Bagn 1, 7500 St. Moritz, Schweiz (nachfolgend «Mountain Flair»), gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen von Mountain Flair mit Gästen.

Mountain Flair vermittelt Ferienwohnungen, Apartments und Ferienhäuser (nachfolgend «Mietobjekte»), welche im Eigentum Dritter sind (nachfolgend «Vermieter»), in deren Auftrag und Vertretung an interessierte Feriengäste als Mieter (nachfolgend «Gäste»). Mountain Flair besitzt und betreibt dafür die Website www.mountainflair.ch.

Diese AGB gelten primär, subsidiär das schweizerische Obligationenrecht. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen bedürfen zu ihrer Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Mountain Flair.

Der Gast bestätigt bei der Inanspruchnahme von Leistungen von Mountain Flair und bei der Nutzung von www.mountainflair.ch bzw. bei Vertragsschluss, diese AGB umfassend anzuerkennen.

Nur Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren sowie juristische Personen sind berechtigt, Buchungen bei Mountain Flair zu tätigen.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB bei Personenbezeichnungen und besonderen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

2. Informationen von Mountain Flair

Prospekt- und Werbematerial von Mountain Flair sowie die Website www.mountainflair.ch beinhalten Informationen über Ferienwohnungen, Apartments und Ferienhäuser. Preis- und Angebotsänderungen bleiben vorbehalten. Alle Angaben sind unverbindlich. Mountain Flair ist bestrebt, sämtliche Angaben und Informationen korrekt, vollständig, aktuell und übersichtlich bereitzustellen, jedoch kann Mountain Flair weder ausdrücklich noch stillschweigend dafür Gewähr leisten.

Mountain Flair kann keine Garantie abgeben, dass die angebotenen Leistungen erbracht werden können. Daher sind alle Angaben ohne Gewähr und können sich jederzeit und ohne Ankündigung ändern.

3. Rechtsstellung von Mountain Flair

www.mountainflair.ch ist ein reines Vermittlungsportal. Über www.mountainflair.ch kommen Verträge zwischen dem Vermieter des Mietobjekts und Gästen zustande, in keinem Fall aber Verträge zwischen Mountain Flair und Gästen. Mountain Flair vermittelt lediglich im Auftrag und im Namen des Vermieters im Sinne einer direkten Stellvertretung. Die Mietverträge zwischen den Vermietern von Mietobjekten und Gästen kommen zwischen diesen Parteien zustande. Mountain Flair ist lediglich direkte Stellvertreterin, im Verhältnis zum Gast aber in keinem Fall aber Vertragspartei. Mountain Flair gibt auf Verlangen des Mieters die Identität des Wohnungseigentümers bekannt.

4. Preise

Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle angegebenen Mietpreise in Schweizer Franken (CHF), gegebenenfalls inklusive Mehrwertsteuer. Die Zahlungsmodalitäten werden in der Buchungsbestätigung ausgewiesen.

Der Gast leistet vor Übernahme des Mietobjekts die Gesamtzahlung sowie stellt das vereinbarte Mietzinsdepot.

Das Mietzinsdepot wird mit den vom Gast nach Mietende geschuldeten Nebenkosten und Schadenersatzzahlungen verrechnet und die Differenz dem Gast ausbezahlt. Besteht ein positiver Saldo, kann Mountain Flair diesen mit der vom Gast geschuldeten Restzahlung verrechnen. Über das Mietzinsdepot wird bis zu sieben Tage nach der Rückgabe des Mietobjekts abgerechnet.

Der Mietpreis beinhaltet die Grundmiete für die vereinbarte Mietdauer. Darin enthalten sind die Kosten für Heizung, Strom, Wasser und, sofern vorhanden, WLAN und TV. Die Kosten für Bettwäsche, Handtücher, Garage, Parkplatz, Buchungsgebühr, Endreinigung etc.) werden gemäss dem jeweiligen Angebot zugerechnet, pauschal oder effektiv.

Die Kurtaxe wird zusätzlich abgerechnet und in Rechnung gestellt.

5. Vertragsabschluss

Der Gast platziert über www.mountainflair.ch seine Buchung und erhält in der Folge eine automatische Eingangsbestätigung. Der Vertrag zwischen dem Vermieter und dem Gast kommt mit der Zustellung der schriftlichen Buchungsbestätigung (per E-Mail) durch Mountain Flair zustande.

6. Bezahlung

Dem Gast stehen die auf www.mountainflair.ch angegebenen Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Mit der Wahl eines Online-Zahlungsmittels ermächtigt der Gast Mountain Flair, die Zahlung in Vertretung des Vermieters auf dem entsprechenden Weg einzuziehen.

Der Gast ist verpflichtet, vor der Anreise ein sogenanntes „Pre-Check-In“ über ein Online-System zu tätigen und dort seine Kreditkartenangaben zu hinterlegen. Er berechtigt Mountain Flair, das vereinbarte Depot auf seiner Kreditkarte zu autorisieren, respektive zu reservieren. Bei Vorliegen von Forderungen, für welche das Depot einzustehen hat, ist Mountain Flair berechtigt, den entsprechenden Betrag in Anrechnung an das Depot der Kreditkarte des Gasts zu belasten.

Bei verspätetem oder unvollständigem Zahlungseingang kann Mountain Flair in Vertretung des Vermieters den Mietvertrag zulasten des Gasts kostenpflichtig stornieren und das Mietobjekt anderweitig vermieten sowie als Entschädigung die entsprechende Rücktrittsgebühr gemäss Ziffer 10 nachfolgend verlangen und mit allenfalls bereits bezahlten Beträgen (inkl. Mietzinsdepot) verrechnen.

Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Gasts gegen Mountain Flair oder den Vermieter ist nicht zulässig.

7. Pflichten des Vermieters

Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung erfüllt der Vermieter seine Verpflichtung durch zur Verfügung stellen des vom Gast gemieteten Mietobjekts, wie vertraglich vereinbart.

8. Rechte und Pflichten des Gasts

a) Bezug des Mietobjekts
Die Zeiten der Bezugsbereitschaft und der Abreise richten sich nach der individuellen Vereinbarung.

Das Mietobjekt wird dem Gast in sauberem und vertragsgemässen Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Gast dies unverzüglich bei Mountain Flair zu rügen. Andernfalls wird vermutet, dass das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben worden ist.

Mountain Flair ist berechtigt, vom Gast und von sämtlichen Mitreisenden, welche im Mietobjekt übernachten, einen Personalausweis zur Überprüfung deren Identität zu verlangen.

Der Gast ist verpflichtet, das Mietobjekt sorgfältig und umsichtig zu benutzen und zu jedem Zeitpunkt die Hausordnung einzuhalten. Die im jeweiligen Mietobjekt angeschlagene Hausordnung ist integrierender Bestandteil dieser AGB.

Der Gast hat den/die Hausschlüssel sorgfältig zu verwahren und allgemein alles zu unterlassen, was das Mietobjekt, das Mobiliar oder die Einrichtung im Allgemeinen beschädigen könnte. Sofern nicht anders angegeben oder vereinbart, gilt ein Rauchverbot und sind Haustiere nicht erlaubt.

Im Mietobjekt übernachten dürfen nur die im Mietvertrag angegebenen Personen. Eine Untervermietung des Mietobjekts oder eine Abtretung der Miete sind nicht zulässig.
Das Mietobjekt darf einzig für das Verbringen privater Ferien benutzt werden. Jegliche gewerbliche oder anderweitige Nutzung ist untersagt.

b) Rückgabe des Mietobjekts
Das Mietobjekt ist termingerecht, in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben. Das Mietobjekt ist besenrein zu hinterlassen. Grobe Verschmutzungen sind vor der Rückgabe zu reinigen und das Mietobjekt ist aufzuräumen.

Dem Gast obliegt die Reinigung der Kücheneinrichtung, einschliesslich Geschirr, Besteck und Küchengeräte. Die Küche ist insgesamt in einem guten und gereinigten Zustand zu hinterlassen. Wird das Mietobjekt sehr verschmutzt, unaufgeräumt oder in nicht genügend gereinigtem Zustand zurückgegeben, kann Mountain Flair die Reinigung auf Kosten des Mieters veranlassen. Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig.

Sämtliche Schlüssel sind zum Ende des Mietverhältnisses zu retournieren. Werden nicht alle Schlüssel zurückgegeben, drohen erhebliche Schadensersatzansprüche, etwa wegen des erforderlichen Einbaus neuer Türschlösser.

Der Gast haftet für Schäden, welche er und Personen, für welche er verantwortlich ist oder welche er in das Mietobjekt lässt, dem Mietobjekt, dem Mobiliar oder der Einrichtung zufügen, sei es vorsätzlich oder fahrlässig.

Weitere Schadenersatzansprüche (z.B. wegen Nutzungsausfalls) behält sich der Vermieter vor.

c) Internetnutzung
Falls im Mietobjekt ein Internetanschluss respektive Wireless-LAN zur Verfügung steht, ist der Mieter berechtigt, diesen Anschluss während des Mietverhältnisses zu nutzen. Die Zugangsdaten sind ausschliesslich für den persönlichen Gebrauch des Mieters bestimmt.

9. Rücktritt des Gasts

Tritt der Gast vom Vertrag zurück, erhebt Mountain Flair folgende Annullationsgebühren:

  • 75 Tage vor Mietbeginn CHF 200.-- Bearbeitungsgebühr
  • 74 bis 31 Tage vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises
  • 30 bis 15 Tage vor Mietbeginn 80 % des Mietpreises
  • weniger als 14 Tage vor Mietbeginn und Nichterscheinen 100 % des Mietpreises

Die Rücktrittserklärung wird an dem Tag wirksam, an dem sie bei Mountain Flair eintrifft. Dabei gelten die Bürozeiten von 09.00 Uhr und 17.00 Uhr. Wird das Mietobjekt verspätet übernommen, bleibt der gesamte Rechnungsbetrag geschuldet.

Mountain Flair empfiehlt dem Gast, eine Annullationskostenversicherung abzuschliessen.

10. Gewährleistung

Mountain Flair übergibt in Vertretung des Vermieters dem Gast ein tadellos hergerichtetes und eingerichtetes Mietobjekt.

Allfällige Mängel sind vom Gast Mountain Flair sofort anzuzeigen. Wesentliche Mängel werden umgehend und alle anderen Mängel baldmöglichst behoben.

Ist das Mietobjekt bei der Anreise des Gasts nicht bezugsbereit, so behält sich Mountain Flair vor, den Gast in einem anderen, zumindest gleichwertigen Mietobjekt unterzubringen. Der Mietvertrag über das ursprüngliche Mietobjekt fällt dahin. Es kommt ein neuer Mietvertrag über das Ersatzobjekt zustande.

Allfällig anfallende Mehrkosten gehen zu Lasten von Mountain Flair. Die Differenz zu allfälligen Minderkosten wird dem Gast zurückerstattet.

Alternativ ist der Gast berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten. Ein bereits bezahltes Entgelt wird zurückerstattet, wobei Schadenersatzansprüche ausgeschlossen sind.

11. Haftung

Mountain Flair steht für eine ordnungsgemässe Reservation ein. Überdies schliesst Mountain Flair jede Haftung, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, sowie Schadenersatzansprüche gegen Mountain Flair, aus. Mountain Flair haftet insbesondere nicht für indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden des Gasts oder von Dritten. Mountain Flair haftet insbesondere auch nicht für die Benützung von Schwimmbädern, Kinderspielplätzen sowie von Sporteinrichtungen aller Art (wie z.B. Tennis-, Fussballplätze, Trainingseinrichtungen). Vorbehalten bleibt eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung, beispielsweise für grobe Fahrlässigkeit oder rechtswidrige Absicht.

Der Mietvertrag kommt zwischen dem Vermieter und dem Gast zustande. Allfällige Gewährleistungs- und Haftungsansprüche sind in diesem Vertragsverhältnis geltend zu machen. Mountain Flair als direkte Stellvertreterin lehnt jegliche Gewährleistung oder Haftung ab.

12. Höhere Gewalt

Wird die fristgerechte Erfüllung durch den Vermieter infolge höherer Gewalt verunmöglicht, so ist der Vermieter während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit und kann vom Vertrag zurücktreten. Der Vermieter erstattet diesfalls dem Gast bereits geleistete Mietzinse für bisher nicht geleistete Dienstleistungen vollumfänglich zurück.

Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major, sind ausgeschlossen.

13. Datenschutz

Mountain Flair ist gesetzlich verpflichtet, die Personendaten der Gäste und sämtlicher übernachtender Personen (auch Kinder) aufzunehmen und an die politische Gemeinde weiterzuleiten.

Der Schutz der Personendaten der Gäste ist Mountain Flair wichtig. Mountain Flair nimmt das Thema Datenschutz ernst und achtet auf entsprechende Sicherheit. Mountain Flair verarbeitet und pflegt Personendaten im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG), der Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG), des Fernmeldegesetzes (FMG) und, soweit anwendbar, anderen datenschutzrechtliche Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO).

Der Gast nimmt zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass Mountain Flair seine Personendaten im Zuge der Erbringung ihrer Dienstleistungen bearbeitet und auch an Dritte weitergibt. Der Gast kann dieser Zustimmung jederzeit schriftlich (per E-Mail genügt) widersprechen.

Der Gast ist damit einverstanden, dass Mountain Flair seine Daten zur Durchführung von Werbemassnahmen (online oder print) gebraucht, insbesondere um ihm Informationen über Angebote zukommen zu lassen.

Der Gast hat die Möglichkeit, diesen Werbezwecken jederzeit zu widersprechen durch Mitteilung an Mountain Flair.
Zudem verweisen wir auf unsere separate Datenschutzerklärung.

14. Weitere Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommen. Das Gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelung.

Im Falle von Streitigkeiten kommt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen zur Anwendung.

Der Gerichtsstand, auch im Verhältnis zwischen dem Vermieter und dem Gast, ist St. Moritz, soweit das Gesetz keine zwingenden Gerichtsstände vorsieht.

 

St. Moritz, 1. Oktober 2023